Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen und hängen vom Streitwert ab, oft bemessen am Nettoeinkommen beider Partner. Mindestens sind Kosten ab etwa 917 Euro zu rechnen. Einvernehmliche Scheidungen sparen erheblich.
Steuerlich endet meist bereits im Jahr nach der Trennung die gemeinsame Veranlagung. Unterhaltszahlungen können unter Bedingungen steuerlich absetzbar sein; der Zugewinnausgleich bleibt in der Regel steuerfrei. Diese Punkte sind wichtig für die finanzielle Planung.
Bereiten Sie sich vor: Sammeln Sie Unterlagen und konsultieren Sie rechtzeitig einen Fachanwalt. Rechtliche und emotionale Aspekte verdienen gleichermaßen Aufmerksamkeit, um das Verfahren so stressfrei wie möglich zu gestalten.